ICC

Ziele und Arbeitsweise

Vorrangige Ziele der Internationalen Handelskammer (ICC) sind die Förderung des freien, fairen und grenzüberschreitenden Handels sowie die Unterstützung von Unternehmen, sich der Globalisierung zu stellen:

1. Dienstleister für die Wirtschaft
Die ICC ermöglicht durch von ihr entwickelte Vertragsregeln und Richtlinien sowie den Internationalen Schiedsgerichtshof eine effiziente Abwicklung internationaler Geschäfte.

2. Internationale Interessensvertretung
Die ICC vertritt als Stimme der Weltwirtschaft deren Interessen gegenüber internationalen Organisationen wie beispielsweise den UN oder WTO.

Alle Mitglieder der ICC haben die Möglichkeit, innerhalb der verschiedenen ICC-Kommissionen an der Ausarbeitung von Stellungnahmen mitzuarbeiten. Im Anschluss kommuniziert die ICC diese Positionen gegenüber den internationalen Organisationen, um den Standpunkt der Wirtschaft einzubringen. Dafür unterhält die ICC eigene Verbindungsbüros in Genf und bei den UN in New York.

3. Vordenker
Freier und fairer Welthandel ist eine wichtige Grundlage für Wohlstand und Frieden. Doch muss man sich auch mit den Begleiterscheinungen der Globalisierung auseinandersetzen. Diese Rolle hat die ICC seit jeher wahrgenommen.

So hat die ICC die Global Compact Initiative des damaligen UN-Generalsekretärs Kofi Annan als erster und lange Zeit einziger Ansprechpartner aus der Wirtschaft aufgegriffen und im Jahr 2000 die ersten 50 Unternehmen zur Teilnahme gewonnen. Heute nehmen weltweit über 3.000 Unternehmen und andere Institutionen an der Initiative teil, um gemeinsame Ziele bei Menschenrechten, Sozialstandards, Korruptionsbekämpfung und Umweltschutz zu erreichen.


Die deutsche Vertretung der ICC
Das deutsche Nationalkomitee der Internationalen Handelskammer ist die ICC Deutschland. Sie ist einerseits das Bindeglied zwischen den deutschen Mitgliedern - Unternehmen, Verbänden, Industrie- und Handelskammern - und der ICC-Zentrale in Paris. Zum anderen kommuniziert sie die Positionen der ICC gegenüber den Ansprechpartnern der deutschen Bundesregierung, die wesentlich die Entscheidungen bei internationalen Institutionen wie beispielsweise WTO oder UN mit beeinflussen.