
Damit werden Schiedsrichter mit in Kraft treten der revidierten ICC-Schiedsgerichtsordnung zum 01.01.2012, wie in der ICC-Schiedsgerichtsordnung vorgesehen und in allen übrigen Ländern auch praktiziert, dem Internationalen Schiedsgerichtshof der ICC wieder durch die ICC Landesgruppe selbst vorgeschlagen.
Auf Wunsch der ICC Deutschland hat sich die DIS bereit erklärt, auch nach der Aufhebung der Vereinbarung die Tätigkeit für die ICC zunächst weiter auszuüben, um es der ICC Deutschland zu ermöglichen, eigene Strukturen für die Tätigkeit aufzubauen.
Beide Parteien sind überzeugt, dass auch in Zukunft die Zusammenarbeit von ICC Deutschland und DIS zum Nutzen der deutschen Schiedsgerichtsbarkeit erfolgreich fortgeführt wird.
Die ICC Deutschland dankt der DIS für die lange und vertrauensvolle Zusammenarbeit.