ICC

21.12.11
Schiedsrichtervorschläge für den ICC-Schiedsgerichtshof

Die ICC Deutschland und die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS) sind übereingekommen, ihre aus dem Jahr 1991 stammende Vereinbarung, nach der Vorschläge für die Schiedsrichterbenennungen in ICC-Verfahren für die ICC Deutschland durch die DIS erfolgen, zum Ende des Jahres 2011 zu beenden.

Damit werden Schiedsrichter mit in Kraft treten der revidierten ICC-Schiedsgerichtsordnung zum 01.01.2012, wie in der ICC-Schiedsgerichtsordnung vorgesehen und in allen übrigen Ländern auch praktiziert, dem Internationalen Schiedsgerichtshof der ICC wieder durch die ICC Landesgruppe selbst vorgeschlagen.

Auf Wunsch der ICC Deutschland hat sich die DIS bereit erklärt, auch nach der Aufhebung der Vereinbarung die Tätigkeit für die ICC zunächst weiter auszuüben, um es der ICC Deutschland zu ermöglichen, eigene Strukturen für die Tätigkeit aufzubauen.

Beide Parteien sind überzeugt, dass auch in Zukunft die Zusammenarbeit von ICC Deutschland und DIS zum Nutzen der deutschen Schiedsgerichtsbarkeit erfolgreich fortgeführt wird.

Die ICC Deutschland dankt der DIS für die lange und vertrauensvolle Zusammenarbeit.