ICC

09.01.12
Neue ICC-Schiedsordnung in Kraft getreten

Zum 1. Januar 2012 ist die neue Schiedsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) in Kraft getreten. Sie ist auf alle neuen Verfahren anzuwenden, die ab diesem Zeitpunkt durchgeführt werden - mit Ausnahme des Eilschiedsgerichtes.

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Die neue Verfahrensordnung soll helfen, die Verfahren effizienter durchzuführen und so Kosten und Zeit zu sparen. Sie ersetzt die letztgültige Fassung vom 1. Januar 1998.

Der erste Fall, der 2012 eingereicht wurde, kommt aus Spanien. Zudem wurden bereits sechs weitere Fälle vor das ICC-Schiedsgericht gebracht, bei denen Parteien aus Brasilien, China (Hongkong), Ägypten, Indien, Jordanien, Peru, Südkorea und den USA beteiligt sind.

Die ICC-Schiedsgerichtsbarkeit war 2011 weiter auf Wachstumskurs. Der Internationale Schiedsgerichtshof der ICC verzeichnete insgesamt 795 neue Fälle, damit lag die Zahl leicht über der des vorvergangenen Jahres. Eine umfassende Statistik zu den Jahreszahlen 2011 wird später im Jahr vorgelegt werden. Diese wird im Bulletin des Gerichtshofes veröffentlicht und kann über das Dokumenten-Archiv zur ICC-Streitbelegung bezogen werden.