ICC

18.02.10
ICC hat an neuen EU-Regeln zum Datentransfer mitgearbeitet

Die Europäische Kommission hat ihre Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer umfassend überarbeitet. Dabei hat die Internationale Handelskammer (ICC) ihre Expertise in den Ausarbeitungsprozess eingebracht.

"Obwohl die Kommission leider viele Vorschläge der Wirtschaftsverbände nicht aufgenommen hat, bieten die neuen Standardvertragsklauseln doch einige wichtige Vorteile gegenüber den bisherigen Klauseln", sagt Christopher Kuner, Vorsitzender der ICC-Arbeitsgruppe zum Datenschutz. „Dies ist aus meiner Sicht eine Verbesserung, aber kein Durchbruch, um die Anwendung der Klauseln zu vereinfachen."

Chris Kuner, Partner der Kanzlei Hunton & Williams in Brüssel, der die Verhandlungsleitung zu den Standardvertragsklauseln übernommen hatte, sieht in den neuen Klauseln einen großen Vorteil. Erstmalig sei der Fall berücksichtigt, dass ein Datenverarbeiter außerhalb der EU die personenbezogenen Daten einem anderen Datenverarbeiter übergeben möchte. Dies sei im Geschäftsalltag häufig notwendig.

Die Klauseln sehen vor, dass ein solcher Transfer ausgeführt werden darf, wenn der ursprüngliche Datenhalter schriftlich zustimmt und wenn dem Subauftragnehmer die gleichen Datenschutzbestimmungen auferlegt werden. Eine weitere wichtige Änderung besagt, dass die jetzt veröffentlichten Klauseln für alle neuen oder geänderten Datentransferprozesse angewendet werden müssen und die alten Klauseln damit hinfällig werden. Der Stichtag hierfür ist der 15. Mai 2010.

Die Überarbeitung der EU-Kommission stellt den neuesten Versuch dar, auf Basis der praktischen Erfahrungen von Unternehmen Datenschutzmaßnahmen zu konzipieren, die personenbezogene Daten schützen und gleichzeitig den täglichen Gegebenheiten in den Betrieben gerecht werden. Ziel war dabei auch eine engere Kooperation zwischen Wirtschaft und den Regierungsbehörden.

Seitdem die EU 2001 Klauseln speziell für den Fall der Auftragsdatenverarbeitung mit einem im Drittland ansässigen Auftragnehmer veröffentlichte, sieht die Wirtschaft die Notwendigkeit für pragmatischere Regeln, die das sich schnell verändernde Umfeld für Datenverarbeitung berücksichtigen. Denn die Entwicklung des Global Sourcing schreitet voran und innerhalb der Wirtschaft werden mehr Prozesse an Daten verarbeitende Unternehmen übertragen, die unter eine Vereinbarung mit dem ursprünglichen Datenhalter oder unter dessen Kontrolle fallen.

Im Oktober 2006 hat die Internationale Handelskammer (ICC) gemeinsam mit der Amerikanischen Handelskammer (AmCham EU), dem europäischen Direktmarketing-Verband (FEDMA) und dem Japanischen Wirtschaftsrat (JBCE) in Europa einen Entwurf präsentiert, der den Fluss von personenbezogenen Daten vom Datenhalter zum Datenverarbeiter beschreibt.

Die Musterklauseln sind das aktuellste Beispiel dafür, wie die ICC gemeinsam mit der Europäischen Kommission den Datentransfer im globalen Wirtschaftsverkehr verbessert und vereinfacht hat.

Zur Veröffentlichung der neuen Standardklauseln auf den EU-Seiten >>

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