
Das Executive Board als oberstes Gremium der ICC nahm auf seinem Treffen in Neu Delhi die überarbeiteten Richtlinien an, die weltweit auch als Uniform Rules for Demand Guarantees (URDG) bekannt sind. Sie waren letztmalig 1992 angepasst worden. Die neuen Richtlinien treten zum 1. Juli 2010 in Kraft.
Die URDG haben in den vergangenen Jahren weltweit an Akzeptanz gewonnen. So wurden sie unter anderem von der Internationalen Vereinigung Beratender Ingenieure (FIDIC) und später von der Weltbank in ihre Garantiemuster aufgenommen. Die Richtlinien werden von der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) unterstützt und von unterschiedlichen nationalen Gesetzgebern als Grundlage für ihre eigenen Mustergarantietexte genutzt.
"Die überarbeiteten URDG-Richtlinien dokumentieren die führende Rolle der ICC bei der Erstellung von Handelsregeln", sagte der Weltpräsident der ICC, Victor K. Fung.
Die neuen Garantierichtlinien umfassen 35 Artikel und regeln die Haftung und Verantwortung der Vertragsparteien während der Geltungsdauer der jeweiligen Garantien. Die Änderungen der URDG umfassen innovative Handhabungen bei eventuellen Zahlungsverpflichtungen aus der Garantie und einen klareren Wortlaut zu der Feststellung, ob die Präsentation einer Garantie oder Rückgarantie, in Papierform oder in elektronischer Form, eine garantiekonforme Garantievorlage darstellt. Die Änderungen werden dazu führen, dass die Ablehnungsrate von Forderungen sinken und damit die Zuverlässigkeit des Zahlungsinstruments steigen wird.
"Die gemeinsame Anstrengung hat sich gelohnt und zu Regeln geführt, die einen Konsens zwischen Banken, Nutzern und anderen Interessierten darstellen", sagte ICC-Generalsekretär Jean Rozwadowski. "Sie bieten eine faire Balance zwischen den verschiedenen Interessen der unterschiedlichen Parteien".
Bei Dokumenten-Akkreditiven - einer anderen häufig gebrauchten Zahlungssicherung - sichert sich der Exporteur ab, dass er in dem Moment, in dem die Ware tatsächlich auf den Weg gebracht wird, bei Vorlage eines übereinstimmenden Papiers bezahlt wird. Bei der Bankgarantie wird hingegen im Regelfall der Importeur gegen Nicht-, Spät- oder Schlechtleistung seitens des Exporteurs geschützt.
Der Revisionsprozess der URDG (ICC-Publikationsnr. 758) hat mehr als zwei Jahre gedauert. Er war eine gemeinsame Anstrengung der ICC-Kommissionen für Banktechnik und -praxis sowie Handelsrecht- und -praxis. Dort sind Delegierte aus Banken, Unternehmen und Kanzleien vertreten.
Mit der Federführung war die ICC-Arbeitsgruppe Garantierichtlinien betraut, in der Experten aus 26 Ländern mitgearbeitet haben. „Die neuen Regeln sind dazu bestimmt, der maßgebliche internationale Standard für die Garantiepraxis zu werden", sagte Georges Affaki, BNP Paribas, Vorsitzender der Arbeitsgruppe.