ICC

ICC-Verhaltensrichtlinien zur Bekämpfung der Korruption im Geschäftsverkehr - ein Verhaltenskodex

Seit mehr als 30 Jahren engagiert sich die Internationale Handelskammer (ICC) in der Korruptionsbekämpfung. Bereits 1977 veröffentlichte sie einen Bericht über Korruption im Geschäftsverkehr mit Handlungsempfehlungen. Großes Interesse fand der Bericht bei internationalen Organisationen wie der OECD und den Vereinten Nationen. Seitdem arbeitet die ICC in diesem Bereich eng mit beiden Organisationen  zusammen. Die Handlungsempfehlungen waren die Grundlage für einen internationalen Kodex >> der ICC (ICC Rules of Conduct and Recommendations for Combating Extortion and Bribery). Dieser wurde mehrfach überarbeitet und aktualisiert, zuletzt in 2005.

Darüber hinaus bietet die ICC die praxisbezogene Publikation RESIST >> an, die Unternehmen hilft, ihre Mitarbeiter in Fortbildungen und Anti-Korruptionstrainings zu schulen.

In 2008 hat die ICC Richtlinien zum Thema Whistleblowing >> veröffentlicht, die Unternehmen bei der Entwicklung und Einführung von Whistleblowing-Programmen helfen sollen.

Die freiwilligen ICC Guidelines on Agents, Intermediaries and Other Third Parties >> geben Unternehmen Hinweise zur Auswahl und Verwaltung Dritter.

Die ICC Deutschland hat 1998 in Zusammenarbeit mit den deutschen Mitgliedern einen praxisorientierten Verhaltenskodex aufgestellt. In 2008 wurde der Kodex gemeinsam mit dem DIHK und als Broschüre Korruption bekämpfen - Ein ICC-Verhaltenskodex für die Wirtschaft >> herausgegeben. Unternehmen können die Richtlinien als Anregung für eigene Kodizes nutzen. Ein gedrucktes Exemplar kann hier >> gegen eine Schutzgebühr von 2 Euro angefordert werden.

Korruption bekämpfen - Ein ICC-Verhaltenskodex für die Wirtschaft

I. Firmenethik und Vorbildfunktion der Unternehmensleitung

II. Vorgaben für Mitarbeiter
1. Korrekter Umgang mit Geschäftspartnern und Behörden
2. Verantwortlicher Umgang mit Geschenken
3. Klare Trennung zwischen Geschäfts- und Privatbereich
4. Vermeidung von Interessenkonflikten durch Nebentätigkeiten bzw. Kapitalbeteiligungen
5. Spenden

III. Interne Organisationsmaßnahmen
1. Vier-Augen-Prinzip, Funktionstrennung und lückenlose Dokumentation
2. Personalrotation in sensiblen Bereichen
3. Lieferanten-Alternativen
4. Vertrauliches Hinweisgebersystem (Whistleblowing)
5. Information und Kommunikation

IV. Kontrolle und Sanktion
1. Plausibilitätsprüfungen
2. Stärkung von Revision und Compliance
3. Sanktionen