ICC

Regeln zur Streitbeilegung

Bei der Regelung von Konflikten, die im internationalen Wirtschaftsleben auftauchen, verlässt sich die Wirtschaft nicht auf staatliche Organisationen allein.

Die Internationale Handelskammer (ICC) hat als Interessenvertretung der Wirtschaft vor über 80 Jahren die Initiative ergriffen und bietet heute als eine der anerkanntesten Institutionen in diesem Bereich eine ganze Bandbreite von Streitbeilegungsmechanismen unterschiedlichster Art an. Wichtig ist es, diese bereits bei der Geschäftsanbahnung vertraglich zu vereinbaren. Dafür stellt die ICC Musterklauseln bereit - übersetzt in die wichtigsten Sprachen.

Mediationsverfahren nach ADR-Regeln
Im Rahmen der Dienstleistungen der ICC zur Beilegung von Streitigkeiten sind die auf Konsens angelegten Amicable Dispute Resolution (ADR) Verfahren, insbesondere Mediationsverfahren, und Schiedsverfahren auseinander zu halten. Beide Methoden sind unterschiedlich, können sich unter Umständen jedoch auch ergänzen.

Die Parteien können zum Beispiel vorsehen, dass zuerst ein Mediationsverfahren stattfindet. Scheitert ihr Versuch einer gütlichen Einigung, kann automatisch die ICC-Schiedsgerichtsbarkeit Anwendung finden. In rund 80 Prozent der Fälle wird bereits im Mediationsverfahren eine Einigung erreicht. Durchschnittlich dauern diese Verfahren nur vier Monate und kosten 20.000 US$.

Umgekehrt können in einem Schiedsverfahren eingebundene Geschäftspartner sich im Laufe des Schiedsverfahrens entscheiden, ein ICC-Mediationsverfahren nach den ADR-Regeln durchzuführen, falls ihnen die Lösung ihrer Streitigkeit im Wege einer mehr auf Konsens angelegten Vorgehensweise möglich erscheint.

Beide Verfahren können zusammen angewendet werden, sind jedoch selbständig und werden am Sitz der ICC in Paris von zwei getrennten Sekretariaten verwaltet.

Schiedsgerichtbarkeit
Schiedsverfahren, die unter der ICC-Schiedsgerichtsordnung erfolgen, sind das Kernstück der von der ICC im Bereich der Streitbeilegung angebotenen Dienstleistungen. Der 1923 in Paris gegründete Internationale Schiedsgerichtshof der ICC ist die älteste und renommierteste Institution zur privatwirtschaftlichen Streitschlichtung. Wichtigstes Merkmal der Schiedsgerichtsbarkeit ist, dass sie mit einem bindenden Schiedsspruch endet. Die Vorteile gegenüber einem staatlichen Gerichtsverfahren sind Schnelligkeit, Flexibilität, Kosteneffizienz, Vertraulichkeit, hohe Qualität, Vollstreckbarkeit.

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Weitere Streitbelegungsinstrumente  
Neben Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit bietet die ICC weitere Streitbeilegungsinstrumente an, die helfen sollen, staatliche Gerichtsprozesse oder formelle Schiedsverfahren zu vermeiden. Auf diese Verfahren sind die ICC ADR-Regeln anwendbar, welche den Parteien die Möglichkeit lassen, zwischen unterschiedlichen Streitbeilegungsmethoden zu wählen.

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