ICC

Die Marke "Incoterms" und Lizenzvergabe

„Incoterms“ ist ein eingetragenes Markenzeichen der Internationalen Handelskammer (ICC), und die Incoterms® 2010 sind ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Gleichwohl sie die wichtigsten Lieferbedingungen im internationalen Handel darstellen, sind die Incoterms®-Klauseln keine Normen im eigentlichen Sinne. Es handelt sich dabei lediglich um Empfehlungen für die Vertragsgestaltung, nicht um einen Gesetzestext.

Die ICC und ihr deutsches Komitee (ICC Deutschland e.V.) behalten sich alle Rechte bezüglich der Verwendung des Markennamens „Incoterms“ und der Veröffentlichung von Incoterms® 2010-Klauseln in jeglicher Form ohne ihre ausdrückliche Zustimmung vor.

Die ICC Deutschland erteilt Lizenzen für:
- die Benutzung der Marke zur Kennzeichnung von Publikationen in Druckausführung und deren Bewerbung sowie Verbreitung;
- die Benutzung der Marke zur Kennzeichnung von Seminarveranstaltungen und deren Bewerbung.

Fragen zur Lizenzvergabe richten Sie bitte per E-Mail an: nsa(at)icc-deutschland.de