
Die Incoterms® (International Commercial Terms, deutsch: Internationale Handelsklauseln) sind eine Reihe von Regeln zur Definition spezifizierter Handelsbedingungen im Außenhandel.
Herausgegeben wird das Regelwerk von der privatwirtschaftlich organisierten Internationalen Handelskammer (ICC). Experten aus dem internationalen und nationalen ICC-Mitgliederkreis passen die Incoterms®-Regeln regelmäßig aktuellen Entwicklungen an.
Die 3-Buchstaben-Klauseln regeln die wesentlichen Käufer- und Verkäuferpflichten, insbesondere bei grenzüberschreitenden Geschäften. Dadurch erreichen Vertragspartner eine international einheitliche Auslegung bestimmter Pflichten von Käufern und Verkäufern. Auf diese Weise können Missverständnisse und Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Die Incoterms® enthalten allerdings keine Aussagen zur Zahlungsabwicklung, zum Eigentumsübergang oder zu den Rechtsfolgen von Vertragsbrüchen. Diese Bereiche werden durch ausdrückliche Vereinbarungen im Kaufvertrag oder durch das dem Vertrag zugrunde liegende Recht geregelt.
Das Regelwerk der ICC gilt überall auf der Welt als Standard und wirdvon der United Nations Commission on International Trade Law (UNCITRAL) unterstützt. Wirksam werden die Incoterms® erst, wenn in einem Vertrag auf sie Bezug genommen wird. Welche der Klauseln gilt, müssen die Vertragspartner konkret vereinbaren. Zudem ist es wichtig, im Vertrag festzuhalten, welche Fassung der Incoterms® gelten soll.
1936 von der ICC in Paris erstmals herausgegeben, erschien im September 2010 die siebte Revision dieses Regelwerks. Es berücksichtigt aktuelle Trends in der Handelspraxis und im Transportwesen. Die Neufassung ist seit dem 1. Januar 2011 gültig.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Von bislang 13 Klauseln bleiben neun erhalten.
- Zwei neue Klauseln, DAT und DAP, kommen hinzu und ersetzen die Klauseln DAF, DES, DEQ und DDU.
- Bei FOB, CFR und CIF wurde der Gefahrübergang neu definiert.
- Das neue Regelwerk ist nach Transportarten gegliedert. Zum einen gibt es Klauseln, die für jede Transportart – zu Land, Luft und Wasser – und den multimodalen Transport konzipiert sind. Diese Klauseln eignen sich insbesondere für den Containertransport. Zum anderen gibt es Klauseln, die ausschließlich für den See- und Binnenschiffstransport erstellt wurden und für konventionelle Fracht geeignet sind.
- Die elektronische Kommunikation ist der Kommunikation in Papierform gleichgestellt.
- Der Bereich „sicherheitsrelevante Informationen“ wird von den neuen Regelungen abgedeckt.
- Es wird formal anerkannt, dass die Klauseln sowohl in internationalen als auch in nationalen Verträgen anwendbar sind.
- Einleitende Anwendungshinweise sollen dem besseren Verständnis der Klauseln dienen.
Die Änderungen im Detail (Download PDF) >>
Hinweise zur Anwendung der Incoterms®-Klauseln (Download PDF) >>
Die ICC weist ausdrücklich darauf hin, dass die Anwendungshinweise kein Bestandteil der eigentlichen Incoterms®-Klauseln sind. Sie sollen dem Anwender helfen, rasch die geeignete Klausel für ein bestimmtes Geschäft zu finden. Die genaue Prüfung der Klausel ersetzen sie nicht.
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Weitere Informationen zu den Incoterms®-Regeln auf der Webseite der ICC-Zentrale >>
Foto oben: © Vincent Muracciole 2007