ICC

ICC-Regeln für Dokumenten-Akkreditive

Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive - ERA 
Uniform Customs and Practice for Documentary Credits - UCP


Die ERA sind ein weltweit von Banken angewandtes Regelwerk zur Vereinheitlichung der Abwicklung von Zahlungen mit Dokumenten-Akkreditiven. Sie wurden erstmals 1933 von der Internationalen Handelskammer (ICC) veröffentlicht und sind heute Weltstandard.

Die aktuelle Fassung der ERA 600  trat zum 1. Juli 2007 in Kraft. Etwa 400 Experten aus mehr als 25 Ländern hatten zuvor über drei Jahre daran gearbeitet.  Mittlerweile unterstützt auch die UN die Richtlinien.

Die ERA bilden die Basis für eine Zahlungssicherung im Außenhandel und werden in fast jeden Dokumenten-Akkreditivtext einbezogen. Mit ihrer weltweiten Anwendung bilden sie die Grundlage für jährliche Handeltransaktionen in Milliardenhöhe. Diese Richtlinien gehören zu den erfolgreichsten, von der Privatwirtschaft entwickelten Regelwerken und sind so ein hervorragendes Beispiel für die Fähigkeit der Wirtschaft zur freiwilligen Selbstregulierung.

Die ICC bietet zudem ein eigenes Streitbeilegungsverfahren für Dokumenten-Akkreditive an. Nach den DOCDEX-Regeln (Documentary Credit Resolution Expertise) können Unstimmigkeiten und Auslegungsfragen bei Dokumenten-Akkreditiven kostengünstig und schnell beigelegt werden.

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Funktionsweise eines Akkreditivs

Das Akkreditiv verbindet eine Sicherungs- mit einer Zahlungsfunktion. Es sichert die ordnungsgemäße Vertragserfüllung und die schrittweise Abwicklung des Geschäfts. Der Käufer erhält die Gewissheit, dass er nur zahlen muss, wenn der Verkäufer geliefert hat und dies durch die Vorlage ordnungsgemäßer Dokumente nachgewiesen hat. Der Verkäufer bekommt die Gewissheit, dass er nach Lieferung und Vorlage der ordnungsgemäßen Dokumente in jedem Fall bezahlt wird.

Abgewickelt wird der Vorgang über eine Bank. Der Importeur ist Akkreditivsteller und Anweisender. Er eröffnet bei seiner Hausbank, bei der er über eine entsprechende Kreditlinie verfügt, ein Akkreditiv. Die Bank ist die Angewiesene und eröffnet das Akkreditiv unwiderruflich zu Gunsten des Exporteurs. Der begünstigte Akkreditierte ist rechtlich Anweisungsempfänger. Häufig wird noch eine zweite Bank vor Ort eingeschaltet, die Avis-Bank, die zur Entgegennahme und Honorierung der Dokumente auf Rechnung der Akkreditivbank berechtigt ist. Diese geht jedoch gegenüber dem Begünstigten keine eigene Verbindlichkeit ein. 

Akkreditive sind abstrakt, sprich losgelöst vom Grundvertrag. Daher beschäftigen sich die an der Abwicklung eines Akkreditivs beteiligten Banken nur mit den Dokumenten, die die Ware verkörpern und nicht mit der eigentlichen Ware. Vor der Honorierung werden die geforderten Dokumente genau auf Vollständigkeit, formelle Ordnungsmäßigkeit und Übereinstimmung mit den Akkreditivbestimmungen geprüft. Es findet jedoch keine Warenprüfung statt.

Fortbildungen zu ERA-Richtlinien
In regelmäßigen Abständen veranstaltet die ICC Deutschland zudem Seminare zum Thema Recht und Praxis des Dokumenten-Akkreditivs. Weitere Informationen >>

Zudem bietet die ICC die Möglichkeit zu Online-Schulungen auf Englisch >>


International Standard Banking Practice - ISBP

Die ISBP sind ein praxisorientierter Leitfaden für die Anwendung der ERA zur Sicherstellung eines international einheitlichen Standards für die Dokumentenprüfung.


Einheitliche Richtlinien für Rembourse zwischen Banken - ERR 
Uniform Rules for Bank-to-Bank Reimbursements - URR


Die ERR regeln die Abwicklung von Dokumenten-Akkreditiven und Erstattungen zwischen Banken. Die ab 1.10.2008 gültigen und ins Deutsche übersetzten neuen ERR 725 tragen auf diese Weise auch im Bereich der Rembourse zu einer Vereinheitlichung der Handelspraxis und damit zur Erleichterung des internationalen Handelsverkehrs bei. Eine Anpassung der ERR/URR war durch die Revision der Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive (ERA 600/UCP 600, gültig seit dem 1.7.2007) notwendig geworden.


Foto: © Vincent Muracciole 2007