ICC

ATA-Carnet-System

Das ATA-Carnet-System dient der Erleichterung des grenzüberschreitenden Handels. Es wird von der Internationalen Handelskammer (ICC) verwaltet, die Ausstellung von ATA-Carnets in Deutschland erfolgt über die lokalen Industrie- und Handelskammern (IHKs).

Das ATA-Carnet ist ein international anerkanntes Zolldokument, ein „Warenpass", der bei der vorübergehenden steuerfreien Einfuhr bestimmter Warengruppen eingesetzt wird.

Das ATA-Carnet kann beispielsweise bei Ausrüstungsgegenständen und bei Warenmustern verwendet werden, die auf Kongressen und Messen sowie bei Sport- oder Unterhaltungsveranstaltungen gebraucht werden. Ebenso können damit Berufsausrüstung sowie Waren für wissenschaftliche, kulturelle oder humanitäre Zwecke eingeführt werden.

Das Carnet-System ist international geregelt durch Zollvereinbarungen des Weltzollrats (WCO). Es wird von der ICC mit Hilfe ihrer Unterorgansationen - dem World ATA Council (WATAC) und der World Chambers Federation (WCF) - verwaltet. ATA-Carnets werden durch ein Netzwerk von Handelskammern und ähnlichen Organisationen ausgestellt, die der internationalen ATA-Garantiekette angehören. In Deutschland sind für die Ausstellung die ortsansässigen Industrie- und Handelskammern (IHKs) verantwortlich. Hier finden Sie die für Sie zuständige IHK >>

2007 wurden weltweit etwa 162.000 ATA-Carnets ausgestellt, davon allein in Deutschland fast 30.000 ATA-Carnets. Diese deutschen Carnets hatten einen Warenwert von rund 1,8 Milliarden US-Dollar. Derzeit werden in 66 Staaten ATA-Carnets angewandt, jährlich kommen neue Länder dazu.

Weitere Informationen zum ATA-Carnet auf der Webseite der ICC-Zentrale >>

Informationen auf den Seiten der Bundeszollverwaltung >>